Garantiebedingungen
GARANTIEZEIT
1.(1) Gegenstand dieser Garantieerklärung ist nur das Produkt, dessen Modell und Nummer in der Garantieerklärung angegeben sind. Sie umfasst nicht die Garantie für die Installation, das Kältemittel, das Kondensat, die Stromversorgung und die Steuerung sowie andere vom Installateur erbrachte Leistungen.
1.(2) Die Garantie für die Produkte wird für einen Zeitraum von 60 Monaten ab dem Verkaufsdatum des Produkts gewährt, vorausgesetzt, dass der Nutzer alle in dieser Garantieurkunde enthaltenen Anforderungen erfüllt hat, einschließlich der Durchführung einer bezahlten regelmäßigen Wartung durch einen autorisierten Installateur gemäß den in Kapitel 3 der Garantieurkunde dargelegten Regeln.
1.(3) Die Garantie deckt Mängel am Produkt ab, die innerhalb von 60 Monaten, gerechnet ab dem Verkaufsdatum, entdeckt und gemeldet werden. Die Kosten für die Fehlerdiagnose, den Austausch von Bauteilen und die Reise zum Ort der Installation des Produkts werden vom Garantiegeber getragen. Der Nutzer* meldet Mängel bei dem autorisierten Installateur, der die letzten Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Produkt durchgeführt hat (Installation, Service oder Garantiereparatur).
Der Benutzer kann einen Fehler auch einem anderen zugelassenen Installateur melden, der über eine gültige Konformitätsbescheinigung verfügt
Installateur, der über ein gültiges F-Gas-Zertifikat verfügt.
UMFANG DER GARANTIE
2.(1) Die Garantie sieht eine kostenlose Reparatur eines Mangels des Produkts oder eines seiner Bestandteile vor, wenn der Mangel direkt aus einem Fehler eines bestimmten Elements des Produkts oder des Produkts selbst resultiert, d. h. aus Unregelmäßigkeiten bestimmter Elemente des Produkts, aus Herstellungsfehlern, Materialfehlern oder unsachgemäßer Verarbeitung. Unter Reparatur verstehen die Parteien auch die Lieferung eines mangelfreien Produkts (oder eines Teils davon), wenn der Garantiegeber diese Methode als die geeignetste Form der Lösung des vom Nutzer gemeldeten Problems ansieht.
2.(2) Nur autorisierte Installateure (im Folgenden “KI” genannt) sind berechtigt, die Produkte zu installieren, Garantiereparaturen durchzuführen und technische Kontrollen vorzunehmen. Der Nutzer ist verpflichtet, sich zu vergewissern (d. h. vor der Bestellung einer Dienstleistung im Zusammenhang mit dem Produkt), dass die Einrichtung, an die er die Dienstleistung zu vergeben beabsichtigt, über aktuelle Genehmigungen mit einem gültigen F-Gas-Zertifikat verfügt.
2.(3) Der Begriff “Reparatur” bezeichnet Maßnahmen fachlicher Art, die geeignet sind, einen Gewährleistungsmangel zu beseitigen, unabhängig von der Anzahl der bei einer einzelnen Reparatur ausgetauschten Teile.
2.(4) Diese Garantie wird von der Garantiegeberin nur gewährt, wenn der Käufer des Produkts (im Folgenden “Benutzer” genannt) vorlegt:
a. einen leserlich und korrekt ausgefüllten (ohne Streichungen, Korrekturen) Garantieschein
enthält:
– eine Liste der Produkte mit den Seriennummern der einzelnen Produkte,
– die Daten und den Stempel des Verkäufers,
– die Daten und den Stempel des KI, der das Produkt installiert,
– datum des Verkaufs,
– das Datum der ersten Inbetriebnahme des Produkts,
– eine Bestätigung des Datums der bezahlten Inspektionen, die von AI während der Garantiezeit gemäß den in Kapitel 3 beschriebenen Regeln durchgeführt wurden.
b. der Kaufbeleg des Produkts (Rechnung, Quittung). Das auf dem Kaufnachweis des Produkts angegebene Transaktionsdatum muss mit dem Verkaufsdatum des Produkts übereinstimmen, wie es in der Garantieurkunde angegeben ist.
2.(5) Voraussetzung für die Ausübung der Gewährleistungsrechte für einen Zeitraum von 60 Monaten ist, dass AI technische Inspektionen gemäß den in Kapitel 3 festgelegten Regeln durchführt.
2.(6) Der Garantiegeber hat das Recht, dem Nutzer eine kostenlose Garantiereparatur zu verweigern, wenn:
a. unstimmigkeiten zwischen den Angaben in den Dokumenten (insbesondere Rechnungen und Garantieschein) und den Angaben auf dem Produkt sowie zwischen den Angaben in den Prüfberichten und den Angaben im Garantieschein festgestellt werden,
b. Siegel gebrochen werden,
c. die in diesem Garantiedokument genannten Bedingungen verletzt werden.
2.(7) Während der Gewährleistungsfrist entdeckte und gemeldete Mängel werden innerhalb von 14 Arbeitstagen nach Eingang einer ordnungsgemäßen schriftlichen Mitteilung ihres Auftretens behoben, mit Ausnahme von Abs. 2.8. unten. Die Art und Weise der Mängelbeseitigung während der Gewährleistungsfrist wird vom Garantiegeber bestimmt.
2.(8) Ist die Bestellung von Ersatzteilen erforderlich, so verlängert sich die Reparaturfrist um die Zeit, die für ihre Lieferung benötigt wird.
2.(9) Der Nutzer ist verpflichtet, die Garantiegeberin unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Auftreten des Mangels, schriftlich per E-Mail zu informieren. Jede ordnungsgemäße Mitteilung muss enthalten:
a. angaben zum Anmelder (Telefonnummer, Name der Kontaktperson),
b. Nummer des Produktgarantiescheins,
c. die Seriennummer des Produkts, auf das sich die Anfrage bezieht,
d. Datum des Verkaufs des Produkts,
e. Beschreibung des Mangels des Produkts,
f. Erbringung eines Nachweises, der die rechtzeitige Durchführung regelmäßiger technischer Inspektionen gemäß den Bestimmungen dieses Garantiedokuments eindeutig belegt, vor allem ein Eintrag im Garantiedokument unter “Technische/Service-Inspektionen”,
g. die Adresse des Aufstellungsortes des Produkts.
2.(10) Verhindert der Nutzer die Durchführung einer Garantiereparatur des Produkts durch den Garantiegeber über einen Zeitraum von mehr als 8 Wochen ab dem Zeitpunkt, zu dem der Nutzer über die Bereitschaft zur Durchführung der Reparatur informiert wurde, ist der Garantiegeber berechtigt, die Reparatur abzulehnen und den Antrag aus Gründen, die dem Nutzer zuzuschreiben sind, zu stornieren. In dieser Situation
der Nutzer hat nicht das Recht, denselben Mangel erneut zu melden (er verliert die Gewährleistungsrechte für diesen Mangel). Die Verweigerung der Reparatur aufgrund der oben genannten Umstände begründet keine Ansprüche des Nutzers gegenüber dem Garantiegeber.
2.(11) Alle Produkte und Teile, die während der Garantiereparatur ersetzt (ausgebaut) werden, gehen in das Eigentum des Nutzers über. Die Garantiegeberin übernimmt diese Gegenstände vom Nutzer und vermerkt dies in der Schadensmeldung.
2.(12) Der Nutzer muss in jeder Phase der Garantiereparatur für einen korrekten und sicheren Zugang zum Produkt sorgen. Im Falle von Produkten, die in großer Höhe aufgehängt oder montiert sind, muss dem Garantiegeber der Zugang zum Produkt ohne Kran oder Hebezeug ermöglicht werden. Alle Kosten, die mit dem Zugang zum Produkt verbunden sind, gehen zu Lasten des Nutzers. Die Verantwortung für die Abtrennung der mit dem Produkt verbundenen Anlagen liegt beim Kunden. Der Garantiegeber hat das Recht, die Garantiereparatur abzulehnen, wenn der Benutzer keinen angemessenen und sicheren Zugang zum Produkt geschaffen hat. In einem solchen Fall ist der Benutzer nicht berechtigt, denselben Mangel erneut zu melden (er verliert seine Rechte aus der
garantierechte in Bezug auf diesen Mangel). Die Verweigerung einer Garantiereparatur aus den im vorstehenden Satz genannten Gründen gibt dem Nutzer nicht das Recht, Ansprüche gegenüber dem Garantiegeber geltend zu machen.
2.(13) Die Reparatur von Mängeln, die nicht unter die Garantie fallen, erfolgt auf der Grundlage der vollen Kosten für die durchgeführte Reparatur. Hat der Nutzer den Garantiegeber zu Unrecht zur Durchführung einer Garantiereparatur aufgefordert, so gehen die Kosten zu Lasten des Nutzers, der die unberechtigte Aufforderung ausgesprochen hat.
TECHNISCHE KONTROLLEN IM RAHMEN DER GARANTIE
3.(1) Voraussetzung für die Aufrechterhaltung der Produktgarantie ist, dass die regelmäßigen kostenpflichtigen technischen Überprüfungen des Produktes ausschließlich von AI durchgeführt werden. Die technischen Überprüfungen der Produkte müssen zu den unten genannten Terminen erfolgen und von AI in der Garantieurkunde bestätigt werden. Es liegt in der Verantwortung des Auftraggebers, diese Anforderung zu erfüllen.
3.(2) Voraussetzung für die Ausübung der Gewährleistungsrechte ist die Durchführung der bezahlten technischen Überprüfungen, unabhängig davon, wie lange die Geräte bereits in Gebrauch sind:
a. bei Produkten, die in Wohngebäuden installiert sind, mindestens einmal jährlich, wobei der Abstand nicht weniger als 11 Monate betragen darf,
b. für Produkte, die in Büros installiert sind (Komfortprodukte), mindestens zweimal jährlich in einem Abstand von mindestens 5 Monaten,
c. bei Produkten, die in technischen Räumen installiert sind, mindestens viermal jährlich in einem Abstand von mindestens 3 Monaten.
3.3 Die erste technische Inspektion sollte durchgeführt werden:
a. bei Geräten, die in Wohngebäuden installiert sind, innerhalb von 12 Monaten nach dem Kaufdatum des Geräts, das im Garantieschein bestätigt wird,
b. für Geräte, die in Bürogebäuden installiert werden (Geräte für den menschlichen Komfort), innerhalb von 6 Monaten ab dem Kaufdatum des Geräts, wie auf der Garantiekarte bestätigt,
c. für Geräte, die in technischen Räumen installiert werden, innerhalb von 4 Monaten ab dem Kaufdatum des Geräts, wie auf dem Garantieschein bestätigt.
3.(4) Die von AI durchgeführten technischen Überprüfungen sind kostenpflichtig und gehen zu Lasten des Nutzers.
3.(5) In Situationen, die durch die Verwendungsbedingungen der Produkte gerechtfertigt sind, kann AI im Einvernehmen mit dem User zusätzliche obligatorische Garantiekontrollen festlegen, die den Charakter von obligatorischen Kontrollen haben und für die Ausübung der Rechte aus dieser Garantie entscheidend sind. In Ermangelung einer Vereinbarung,
ist die Entscheidung von AI endgültig.
3.(6) Die Einhaltung der Prüffristen liegt in der Verantwortung des Nutzers.
3.(7) Der Nutzer ist verpflichtet, einen angemessenen Zugang zu dem Produkt zu ermöglichen. Alle Kosten, die mit der Bereitstellung des Zugangs zum Produkt verbunden sind, gehen zu Lasten des Benutzers. Es gilt Abschnitt 2.12 der Gewährleistungsurkunde.
3.8 Alle technischen Kontrollen werden vom Garantiegeber im Garantieschein festgehalten.
3.9 Unterlässt der Benutzer die Durchführung von mindestens einer regelmäßigen Garantiekontrolle unter den in diesem Kapitel genannten Bedingungen, so erlischt die Garantie sofort.
BESCHRÄNKUNG DER HAFTUNG DES GARANTIEGEBERS
4.die Qualitätsgarantie gilt nicht für:
a. Fehlfunktionen oder Schäden an den Produkten, die auf eine unsachgemäße Installation entgegen den Anweisungen des Benutzers oder der Installationsanleitung zurückzuführen sind,
b. Fehlfunktionen oder Schäden am Produkt aufgrund von unsachgemäßem Gebrauch oder Missbrauch des Produkts, Fahrlässigkeit des Benutzers oder Verwendung des Produkts entgegen den Benutzeranweisungen oder Sicherheitsstandards sowie Verwendung von ungeeignetem Verbrauchsmaterial (z. B. Filter),
c. Funktionsstörungen oder Schäden am Produkt, die auf Reparaturen, Montageänderungen und bauliche Veränderungen zurückzuführen sind, die vom Benutzer selbst oder von einer nicht autorisierten Partei, d.h. insbesondere von einem Unternehmen ohne den Status eines autorisierten Installateurs, durchgeführt wurden,
d. Kältemittelinstallation und Schäden am Produkt, die auf eine unsachgemäße Installation zurückzuführen sind,
e. e. das Kondensatabflusssystem und Schäden am Produkt, die auf eine unsachgemäße Verarbeitung zurückzuführen sind,
f. die Elektroinstallation und Schäden am Produkt, die auf eine unsachgemäße Verarbeitung oder einen Fehler zurückzuführen sind,
g. Schäden am Produkt, die durch Handlungen oder Fahrlässigkeit des Benutzers verursacht werden, und zwar durch: I/ unsachgemäße Verwendung entgegen den Anweisungen im Benutzerhandbuch, II/ unzureichende Installation der Stromversorgung und/oder deren Störungen, III/ Transport und/oder Lagerung, wenn diese Handlungen vom Benutzer auf eigene Rechnung durchgeführt wurden.
h. Wartungsarbeiten, die in der Verantwortung des Benutzers liegen und sich aus der Gebrauchsanweisung des Produkts ergeben, einschließlich Einstellungen, Betriebskontrollen, Korrektur von Bedienungsfehlern oder Programmierung von Einstellungen,
i. Tätigkeiten im Zusammenhang mit den in Abschnitt 3 beschriebenen obligatorischen Wartungskontrollen und den damit verbundenen Gebühren. 3 beschriebenen obligatorischen Wartungsarbeiten und die damit verbundenen Gebühren,
j. Funktionsstörungen oder Schäden am Produkt infolge von: Brand, Überschwemmung, Blitzschlag, anderen Naturkatastrophen, zufälligen Ereignissen, die nicht mit dem Betrieb der Produkte zusammenhängen, Korrosion infolge der Installation an einem Ort mit besonders ungünstigen Witterungsbedingungen, falscher Versorgungsspannung, Krieg, Aufruhr und anderen externen Faktoren.
k. Schäden, die auf eine falsche Auswahl des Produkts zurückzuführen sind,
l. Ansprüche des Nutzers in Bezug auf die technischen Parameter des Produkts, soweit diese mit den vom Hersteller gemachten Angaben übereinstimmen.
4.(2) Die Garantin haftet gegenüber dem Nutzer nicht für den Verlust, die Beschädigung oder die Zerstörung des Produkts, die auf andere Gründe als auf dem Produkt innewohnende Mängel zurückzuführen sind. Die Haftung der Garantin für Sachmängel ist auf den Wert der beschädigten Teile beschränkt. Die Garantin haftet nicht für weitere Schäden, entgangenen Gewinn, Vertragsstrafen
die Garantiegeberin haftet nicht für weitere Verluste, entgangenen Gewinn, Vertragsstrafen, die dem Nutzer entstanden sind, Verluste, die durch das Nichtfunktionieren des Produkts während der Wartezeit auf die Garantiereparatur verursacht wurden, sowie (direkte und indirekte) Sachschäden, die durch das Nichtfunktionieren des Produkts entstanden sind.
4.(3) Voraussetzung für die Aufrechterhaltung der Garantie ist, dass alle Reparaturen und technischen Überprüfungen ausschließlich von AI durchgeführt werden.
4.(4) Durch diese Garantie werden die Rechte des Käufers aus den Gewährleistungsbestimmungen für Mängel der verkauften Ware nicht ausgeschlossen, beschränkt oder ausgesetzt.
4.(5) Die Entscheidung des Garantiegebers über die Gültigkeit einer Reklamation ist endgültig.
ENDGÜLTIGE GRUNDSÄTZE
5.(1) Die Garantin haftet nicht für die rechtzeitige Erbringung der Garantieleistungen, wenn ihre Tätigkeit durch unvorhersehbare, außergewöhnliche, von außen kommende und von der Garantin nicht zu vertretende Umstände höherer Gewalt gestört wird, wie z. B. Überschwemmungen, Erdbeben, Kriege, Epidemien, terroristische Anschläge, Entscheidungen staatlicher oder örtlicher Behörden, die sich auf die Tätigkeit der Garantin auswirken, insbesondere solche, die die bürgerlichen Freiheiten oder den freien Waren- und Dienstleistungsverkehr einschränken, sowie Phänomene lokaler Art wie Feuer, Straßenkatastrophen usw. Im Falle höherer Gewalt wird die Frist für die Erfüllung der Garantieverpflichtungen um die Dauer der höheren Gewalt verlängert.
5.(2) Gewährleistungsansprüche werden gemäß den zum Zeitpunkt des Verkaufs des Produkts geltenden Gewährleistungsbedingungen abgewickelt.
5.(3) Bei Verlust der Garantieurkunde stellt die Garantin kein Duplikat aus.
5.(4) Diese Garantiebedingungen gelten für Produkte, die ab dem 01.07.2023 gekauft werden.